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Aktuelles, Dringliches |
Die
Lissabon-Strategie = Zerstörung des Sozialstaats in der EU
Obwohl die Lissabon-Strategie der wesentliche Motor für die Zerstörung
des Sozialstaats in Europa ist, wird sie in der Öffentlichkeit kaum
thematisiert. Laut der Lissabon-Strategie, im Jahr 2000 auf dem
EU-Gipfel in Lissabon verabschiedet, soll die EU bis 2010 der
„wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaftsraum
in der Welt“ werden. Dieses Ziel soll u.a. erreicht werden, durch
-
die Schaffung bzw. Vollendung des
Binnenmarkts für Dienstleistungen,
-
durch die Öffnung bisher abgeschirmter und
geschätzter Sektoren,
-
durch stärkere Unternehmerfreundlichkeit,
-
Steigerung der Flexibilität und
Anpassungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
...ff... siehe Lissabon Strategie und
Lobbyismus
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Lissabon
Strategie und Lobbyismus
Harald Ettl EU-Abgeordneter - Entsenderichtlinie Mitteilung der
Kommission
|
Dienstleistungsrichtlinie: Kommission präsentiert neuen Vorschlag
95% des Parlamentsbeschlusses wurde von der Kommission übernommen.
Am 4.4.2006 präsentierte die Kommission den überarbeiteten Vorschlag
zur Dienstleistungsrichtlinie. Dabei wurde ein Großteil dessen, was die
Europaabgeordneten wollten, berücksichtigt.
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie - voraussichtlich im Jahr 2009 -
sollen bürokratische Barrieren bei der grenzüberschreitenden
Dienstleistungserbringung abgeschafft werden. Demnach kann jedes
Unternehmen, das in einem Mitgliedstaat rechtmäßig seine Dienste
anbieten darf, diese Dienstleistungen auch in anderen
EU-Mitgliedstaaten erbringen. Besonders sensible Bereiche wie die
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, private und öffentliche
Gesundheitsdienste, audiovisuelle Medien, Glücksspiele, Casinos,
Banken, Versicherungen, Zeitarbeitsfirmen und Sicherheitsdienste werden
von der Dienstleistungsrichtlinie ganz ausgenommen. Das Arbeitsrecht,
die Entsenderichtlinie sowie Tarifbedingungen
...ff... siehe
Harald Ettl EU-Abgeordneter - Kommission präsentiert neuen Vorschlag
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Harald Ettl EU-Abgeordneter - Kommission präsentiert neuen Vorschlag
Harald Ettl
EU-Abgeordneter
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Ettl zu
Arbeitnehmerfreizügigkeit: Lohn- und Sozialdumping werden dadurch nicht
eingeschränkt
EU-Kommissionsvorschlag zur Entsenderichtlinie bringt keine
Verbesserungen.
"Vielleicht gelingt es uns, Schwarzarbeit ein wenig einzuschränken, der
Deregulierungsdruck bei Lohn- und Sozialvorschriften wird aber durch
den heute abgestimmten Bericht bestimmt nicht weniger. Die
ArbeitnehmerInnen, vor allem in Österreich und Deutschland, zahlen
dafür die Zeche", kritisiert der SPÖ-Europaabgeordnete Harald Ettl den
heute im Europäischen Parlament abgestimmten Bericht über die
Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen.
"Mit der heutigen Abstimmung wird die Stimmung der Bevölkerung gegen
die EU weiter sinken", befürchtet Ettl. Denn es fehle an den nötigen
Begleitmaßnahmen, wie einer wirklichen Überarbeitung der
Entsenderichtlinie und stärkeren Kontrollmechanismen. "Eine ungenaue
und oberflächliche Studie, wie sie die EU-Kommission zur Öffnung der
Arbeitsmärkte vorgelegt hat, kann keine Grundlage sein, auf der es
aufzubauen gilt. Mit diesen Daten ist es nicht möglich,
Schlussfolgerungen über die Effekte eines geöffneten Arbeitsmarktes zu
ziehen", so der Europaabgeordnete.
...ff... siehe
Harald Ettl EU-Abgeordneter - Lohn- und Sozialdumping werden dadurch
nicht eingeschränkt
|
Harald Ettl EU-Abgeordneter - Lohn- und Sozialdumping werden dadurch
nicht eingeschränkt
Harald Ettl
EU-Abgeordneter
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Presseinformation:
Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit
Flexicurity und Europäisches Lebensmodell
Globalisierung, beschleunigter technologischer Fortschritt und der
demografische Wandel stellen die europäischen Volkswirtschaften vor
große Herausforderungen. Diese neuen Gegebenheiten bewirken auch Änderungen der Arbeitsbeziehungen. Die Unternehmen stehen unter
kontinuierlichem Druck, neue Absatzmärkte zu erschließen. Die
Anforderungen an die Anpassung von Produktionstechniken und
Organisationsformen wachsen. Dies bedeutet auch für die Arbeitnehmer
höhere Ansprüche an ihre Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit.
Lebenslanges Lernen und Mobilität werden immer mehr zu
Grundvoraussetzungen beruflichen Erfolges. Gleichzeitig ist ein
steigender Druck auf Löhne und Beschäftigung von Niedrigqualifizierten
im Rahmen fortlaufender Spezialisierungsprozesse zu beobachten.
Parallel zu diesen Entwicklungen hat sich in Europa das Bewusstsein
über ein gemeinsames „Europäisches Lebensmodell“ etabliert. Dessen
wesentliche Charakteristika sind:
- Ein Grundbekenntnis zu sozialem Zusammenhalt und
Solidarität sowie zur Bekämpfung sozialer Armut und Diskriminierung;
- Die Sicherstellung eines allgemeinen Zugangs zu
Gesundheits- und Bildungssystemen;
- Die Gewährleistung einer breiten sozialen Absicherung;
- Eine bedeutende Rolle des öffentlichen Sektors in der
Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur.
...ff... siehe
Presseinformation Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit
|
Presseinformation Flexicurity - Flexibilität durch Sicherheit |
BMWA
Informationen zum Thema Arbeit, Dienstleistungs-Richtlinie, etc. in der
EU
BMWA - Kommissionsprogramm
BMWA - Arbeitszeitrichtlinie Änderung der Arbeitszeitrichtlinie.pdf
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Meine Diskussion mit MEP u.a.
PolitikerInnen |
Antwort auf meine
Fragen:
Von: Maria Berger
Gesendet: Dienstag, 18. Oktober 2005
15:57
An: Friedrich Stockhammer
Betreff: AW: Ihre Anfrage zur
Dienstleistungs-Richtlinie
Sehr geehrter Herr Stockhammer,
anbei die Antworten zu Ihren
Fragen:
a) nach dem Ko-Entwurf schon, nach unseren Änderungsanträgen nicht
b) nein, auch nicht im Entwurf
c) nein, auch nicht im Entwurf
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Maria Berger
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 07. Oktober 2005 09:57
An: Maria Berger
Cc: Friedrich Stockhammer
Betreff: Re: Ihre Anfrage zur Dienstleistungs-Richtlinie
Sehr geehrte Fr. Dr. Berger,
danke für Ihre rasche Antwort!
Was mich und sicher auch die Allgemeinheit interessiert sind die
konkreten, praktischen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe.
Z.B.:
a) Eine Verkäuferin, Friseurin,
Raumpflegerin, etc. Österreicherin mit ständigen Arbeitsplatz in Österreich wird plötzlich gekündigt und bei der ausländischen
Tochterfirma am gleichen Arbeitsplatz angestellt um damit die
Sozialrechte zu unterlaufen. Kann dies passieren?
b) Eine Reinigungsfirma, Baufirma, etc. verwendet plötzlich Chemikalien
die in Österreich verboten sind und beruft sich erfolgreich auf das
Herkunftslandprinzip.
c) Ein Konsument, eine Konsumentin kauft sich in Österreich (und bei
einer vermeintlichen österr. Firma) teure Waren, Dienstleitungen, etc.
- hat Probleme und sieht sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert,
in Ausland klagen zu müssen! Die Lieferfirma beruft sich auf das
Herkunftslandprinzip. Kann so etwas passieren?
Mit anderen Worten bleiben unsere mühsam "erstrittenen" Sozialgesetzte,
Umweltgesetzte, Konsumentenschutz, Kollektivverträge auf der Strecke?
Man dreht ja nur den Spiess um nicht die Unternehmer müssen sich (wie
derzeit) um 25 Rechtsordnungen kümmern, sondern die einzelnen Bürger.
Wenn dem so ist bin ich gegen die Einführung der
Dienstleitungsrichtlinie (Herkunftslandprinzip).
Bei aller Vorliebe zu einen vereinten EUropa (ich war seinerzeit auch
ein Verfechter der EU, bin mittlerweile aber sehr, sehr skeptisch geworden), diese Richtlinie dient meiner Meinung mehr den
Grosskonzernen als den einzelnen Bürgern! Siehe auch "der Anbau
gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" kann nicht untersagt werden.
Ich werde meine Meinung auch der österr. Regierung, voran Hr. Dr.
Schüssel kundtun! |
Antwort:
Von: KARAS Othmar
Gesendet: Mittwoch, 12. Oktober 2005
16:47
An: KARAS Othmar ASSISTANT
Betreff: Dienstleistungsrichtlinie
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Anregungen und Bedenken zu dem
von der Kommission am 13. Jänner 2004 vorgelegten Vorschlag für eine
Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Ich darf Sie hiermit
über den letzten Stand der Dinge informieren sowie meine Position zu
dieser Thematik darlegen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass es mir
aufgrund der vielen Anfragen zu diesem Thema nur möglich ist, einen
standardisierten Brief an Sie zu richten. Ich hoffe sehr, Ihnen hiermit
weiterhelfen zu können.
Vor dem Hintergrund der Lissabon-Strategie, deren Ziel es ist, die
Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten, wissensbasierten
Wirtschaftsraum der Welt zu machen und um die Dynamik des Europäischen
Binnenmarktes weiter zu entfalten, ist es notwendig, nicht
gerechtfertigte Hürden für innereuropäische Dienstleistungen zu
beseitigen. Das Wachstums- und Beschäftigungspotential europäischer
Dienstleistungen - gerade auch das der kleinen und mittleren
Unternehmen - ist groß. Ich stehe der Dienstleistungsrichtlinie deshalb
grundsätzlich positiv gegenüber.
Gleichzeitig halte auch ich es aber für wesentlich, das hohe Niveau der
Berufsausbildung und der Qualität der Dienstleistungen sowie hohe
Sozial-, Umwelt- und Verbraucherstandards zu sichern. Um das zu
erreichen sind eine Fälle von Änderungen am jetzigen
Richtlinienvorschlag notwendig. Das gilt unter anderem für
1. den Anwendungsbereich
2. das Herkunftslandprinzip
3. die Beziehung der Dienstleistungsrichtlinie zu anderem
Gemeinschaftsrecht
4. die Kontrolle des Dienstleistungserbringers
Diesbezüglich laufen bis zum heutigen Tage intensive
Auseinandersetzungen und parlamentarische Beratungen über Konsequenzen
und notwendige Änderungen. Bereits gegenwärtig sind über 1000 Änderungsanträge eingegangen, die vom zuständigen Ausschuss für
Binnenmarkt und Verbraucherschutz umfassend zu prüfen sein werden. Der
angestrebte Zeitplan und somit auch der von Ihnen avisierte
Abstimmungstermin am 25./26. Oktober konnte daher nicht eingehalten
werden. Ich darf Ihnen jedoch mitteilen, dass das Plenum des
Europäischen Parlaments nunmehr im Januar 2006 entscheiden wird.
Zu den von Ihnen geäußerten Bedenken darf ich im Einzelnen anmerken:
Ich setzte mich dafür ein, dass insbesondere Dienstleistungen von
allgemeinem Interesse, unter die auch Sozial- und
Gesundheitsdienstleistungen fallen (Näheres dazu finden Sie auf meiner
Website www.othmar-karas.at), Dienstleistungen bei denen hoheitliche
Befugnisse ausgeübt werden, sowie reglementierte Berufe (eine
diesbezügliche Entschließung des EP finden Sie ebenfalls auf meiner
Website unter dem Bereich "Freie Berufe") unterschiedlich behandelt
oder von der Richtlinie ausgenommen werden.
Was das Herkunftslandprinzip betrifft, so sehe ich auch Probleme, die
sich daraus ergeben, dass dieses Prinzip erstmals ohne gleichzeitige
Harmonisierung von nationalem Recht zur Anwendung kommen soll. Im
Interesse eines fairen Wettbewerbs, haben wir im Europäischen Parlament
daher eine rege Debatte um Europäische Mindest-Qualitätsstandards
geführt und führen diese immer noch. Um währenddessen die Anliegen
verschiedenster Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten berücksichtigen
zu können, stehe ich u.a. in ständigem Kontakt mit der Notariatskammer,
der Rechtsanwaltskammer, der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der
Ärztekammer, der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten, der
Wirtschaftskammer Österreich, der Arbeiterkammer, der
Industriellenvereinigung, der BAGS, dem Österreichischen Hilfswerk, der
Caritas und dem Roten Kreuz.
Ein "Chaos der Rechtsordnung" sehe ich dagegen weniger auf uns
zukommen, jedenfalls nicht wesentlich mehr, als dies bereits heute im
Rahmen der Privatautonomie und der daraus folgendem Wahlfreiheit des
Rechts der Fall ist. Zumindest aber wird die Richtlinie
Konsumentenrechte, sowie die Rechte der Arbeitnehmer unangetastet
lassen, da diese Bereiche entweder bereits ausgenommen wurden
(Verbraucherverträge), oder aber Gegenstand vorrangiger Richtlinien
sind (Rechte der Arbeitnehmer, siehe dazu die sog. Entsende-Richtlinie
der EG, wonach gerade das Recht des Aufnahmestaates zur Anwendung
gelangt).
Ich kann Ihnen abschließend versichern, das die gesamte EVP-ED Fraktion
sowie auch ich persönlich mich dafür einsetzen werden, wirtschaftliche
und soziale Interessen genau auszutarieren, um somit für ein Europa zu
sorgen, dass mehr ist als nur ein gemeinsamer Markt.
Ich bin ein bekennender Vertreter der öko-sozialen Marktwirtschaft und
bekenne mich zu den Diensten im Gemeinwohlinteresse, die von der
Richtlinie auszunehmen sind.
In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Ihr
Othmar Karas
________________________________
Mag. Othmar Karas, M.B.L.-HSG
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vizepräsident der EVP-ED-Fraktion
Europäisches Parlament, ASP 9E 264
Rue Wiertz 60
B-1047 Bruxelles
Tel.: +32 2 284 7627
Fax: +32 2 284 9627
www.othmar-karas.at
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Meine 1. Rückfrage an
MEP:
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 07. Oktober 2005
An: Othmar KARAS
Cc: SCHIERHUBER Agnes; Friedrich Stockhammer
Betreff: Re: Dienstleistungsrichtlinie neu
aufgerollt?
Sehr geehrter Hr. Karas,
danke für die rasche Antwort aus Ihren Team!
Was mich und sicher auch die Allgemeinheit interessiert sind die
konkreten, praktischen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe.
Z.B.:
a) Eine Verkäuferin, Friseurin, Raumpflegerin, etc. Österreicherin mit
ständigen Arbeitsplatz in Österreich wird plötzlich gekündigt und bei
der ausländischen Tochterfirma am gleichen Arbeitsplatz angestellt um
damit die Sozialrechte zu unterlaufen. Kann dies passieren?
b) Eine Reinigungsfirma, Baufirma, etc. verwendet plötzlich Chemikalien
die in Österreich verboten sind und beruft sich erfolgreich auf das
Herkunftslandprinzip.
c) Ein Konsument, eine Konsumentin kauft sich in Österreich (und bei
einer vermeintlichen österr. Firma) teure Waren, Dienstleitungen, etc.
- hat Probleme und sieht sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert,
in Ausland klagen zu müssen! Die Lieferfirma beruft sich auf das
Herkunftslandprinzip. Kann so etwas passieren?
Mit anderen Worten bleiben unsere mühsam "erstrittenen" Sozialgesetzte,
Umweltgesetzte, Konsumentenschutz, Kollektivverträge auf der Strecke?
Man dreht ja nur den Spiess um nicht die Unternehmer müssen sich (wie
derzeit) um 25 Rechtsordnungen kümmern, sondern die einzelnen Bürger.
Wenn dem so ist bin ich strikt gegen die Einführung der
Dienstleitungsrichtlinie (Herkunftslandprinzip).
Bei aller Vorliebe zu einen vereinten EUropa (ich war seinerzeit auch
ein Verfechter der EU, bin mittlerweile aber sehr, sehr skeptisch geworden), diese Richtlinie dient meiner Meinung mehr den
Grosskonzernen als den einzelnen Bürgern! Siehe auch "der Anbau
gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" kann nicht untersagt werden.
Ich werde meine Meinung auch der österr. Regierung, voran Hr. Dr.
Schüssel kundtun!
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Meine 1. Rückfrage an
MEP:
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 07. Oktober 2005
An: LICHTENBERGER Eva
Cc: Friedrich Stockhammer
Betreff: Re: DL-Richtlinie
Sehr geehrte Fr. Lichtenberger,
danke für Ihre rasche Antwort!
Was mich und sicher auch die Allgemeinheit interessiert sind die
konkreten, praktischen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe.
Z.B.:
a) Eine Verkäuferin, Friseurin, Raumpflegerin, etc. Österreicherin mit
ständigen Arbeitsplatz in Österreich wird plötzlich gekündigt und bei
der ausländischen Tochterfirma am gleichen Arbeitsplatz angestellt um
damit die Sozialrechte zu unterlaufen. Kann dies passieren?
b) Eine Reinigungsfirma, Baufirma, etc. verwendet plötzlich Chemikalien
die in Österreich verboten sind und beruft sich erfolgreich auf das
Herkunftslandprinzip.
c) Ein Konsument, eine Konsumentin kauft sich in Österreich (und bei
einer vermeintlichen österr. Firma) teure Waren, Dienstleitungen, etc.
- hat Probleme und sieht sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert,
in Ausland klagen zu müssen! Die Lieferfirma beruft sich auf das
Herkunftslandprinzip. Kann so etwas passieren?
Mit anderen Worten bleiben unsere mühsam "erstrittenen" Sozialgesetzte,
Umweltgesetzte, Konsumentenschutz, Kollektivverträge auf der Strecke?
Man dreht ja nur den Spiess um nicht die Unternehmer müssen sich (wie
derzeit) um 25 Rechtsordnungen kümmern, sondern die einzelnen Bürger.
Wenn dem so ist bin ich strikt gegen die Einführung der
Dienstleitungsrichtlinie (Herkunftslandprinzip).
Bei aller Vorliebe zu einen vereinten EUropa (ich war seinerzeit auch
ein Verfechter der EU, bin mittlerweile aber sehr, sehr skeptisch geworden), diese Richtlinie dient meiner Meinung mehr den
Grosskonzernen als den einzelnen Bürgern! Siehe auch "der Anbau
gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" kann nicht untersagt werden.
Ich werde meine Meinung auch der österr. Regierung, voran Hr. Dr.
Schüssel kundtun!
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Meine 1. Rückfrage an
MEP:
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 07. Oktober 2005
An: RESETARITS Karin ASSISTANT
Cc: Friedrich Stockhammer
Betreff: Re: Dienstleistungsrichtlinie neu
aufgerollt?
Sehr geehrte Fr. Resetarits,
danke für Ihre rasche Antwort!
Was mich und sicher auch die Allgemeinheit interessiert sind die
konkreten, praktischen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe.
Z.B.:
a) Eine Verkäuferin, Friseurin, Raumpflegerin, etc. Österreicherin mit
ständigen Arbeitsplatz in Österreich wird plötzlich gekündigt und bei
der ausländischen Tochterfirma am gleichen Arbeitsplatz angestellt um
damit die Sozialrechte zu unterlaufen. Kann dies passieren?
b) Eine Reinigungsfirma, Baufirma, etc. verwendet plötzlich Chemikalien
die in Österreich verboten sind und beruft sich erfolgreich auf das
Herkunftslandprinzip.
c) Ein Konsument, eine Konsumentin kauft sich in Österreich (und bei
einer vermeintlichen österr. Firma) teure Waren, Dienstleitungen, etc.
- hat Probleme und sieht sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert,
in Ausland klagen zu müssen! Die Lieferfirma beruft sich auf das
Herkunftslandprinzip. Kann so etwas passieren?
Mit anderen Worten bleiben unsere mühsam "erstrittenen" Sozialgesetzte,
Umweltgesetzte, Konsumentenschutz, Kollektivverträge auf der Strecke?
Man dreht ja nur den Spiess um nicht die Unternehmer müssen sich (wie
derzeit) um 25 Rechtsordnungen kümmern, sondern die einzelnen Bürger.
Wenn dem so ist bin ich strikt gegen die Einführung der
Dienstleitungsrichtlinie (Herkunftslandprinzip).
Bei aller Vorliebe zu einen vereinten EUropa (ich war seinerzeit auch
ein Verfechter der EU, bin mittlerweile aber sehr, sehr skeptisch geworden), diese Richtlinie dient meiner Meinung mehr den
Grosskonzernen als den einzelnen Bürgern! Siehe auch "der Anbau
gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" kann nicht untersagt werden.
Ich werde meine Meinung auch der österr. Regierung, voran Hr. Dr.
Schüssel kundtun!
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Meine 1. Rückfrage an
MEP:
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Freitag, 07. Oktober 2005
An: Maria Berger
Cc: Friedrich Stockhammer
Betreff: Re: Ihre Anfrage zur
Dienstleistungs-Richtlinie
Sehr geehrte Fr. Dr. Berger,
danke für Ihre rasche Antwort!
Was mich und sicher auch die Allgemeinheit interessiert sind die
konkreten, praktischen Auswirkungen der einzelnen Entwürfe.
Z.B.:
a) Eine Verkäuferin, Friseurin, Raumpflegerin, etc. Österreicherin mit
ständigen Arbeitsplatz in Österreich wird plötzlich gekündigt und bei
der ausländischen Tochterfirma am gleichen Arbeitsplatz angestellt um
damit die Sozialrechte zu unterlaufen. Kann dies passieren?
b) Eine Reinigungsfirma, Baufirma, etc. verwendet plötzlich Chemikalien
die in Österreich verboten sind und beruft sich erfolgreich auf das
Herkunftslandprinzip.
c) Ein Konsument, eine Konsumentin kauft sich in Österreich (und bei
einer vermeintlichen österr. Firma) teure Waren, Dienstleitungen, etc.
- hat Probleme und sieht sich plötzlich mit der Tatsache konfrontiert,
in Ausland klagen zu müssen! Die Lieferfirma beruft sich auf das
Herkunftslandprinzip. Kann so etwas passieren?
Mit anderen Worten bleiben unsere mühsam "erstrittenen" Sozialgesetzte,
Umweltgesetzte, Konsumentenschutz, Kollektivverträge auf der Strecke?
Man dreht ja nur den Spiess um nicht die Unternehmer müssen sich (wie
derzeit) um 25 Rechtsordnungen kümmern, sondern die einzelnen Bürger.
Wenn dem so ist bin ich gegen die Einführung der
Dienstleitungsrichtlinie (Herkunftslandprinzip).
Bei aller Vorliebe zu einen vereinten EUropa (ich war seinerzeit auch
ein Verfechter der EU, bin mittlerweile aber sehr, sehr skeptisch geworden), diese Richtlinie dient meiner Meinung mehr den
Grosskonzernen als den einzelnen Bürgern! Siehe auch "der Anbau
gentechnisch veränderter Nutzpflanzen" kann nicht untersagt werden.
Ich werde meine Meinung auch der österr. Regierung, voran Hr. Dr.
Schüssel kundtun!
|
Antwort:
Von: Maria Berger
Gesendet: Donnerstag, 06. Oktober 2005
An: Maria Berger
Betreff: Ihre Anfrage zur
Dienstleistungs-Richtlinie
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Dienstleistungs-Richtlinie. Als
aufmerksames und aktives Mitglied des Europäischen Parlaments habe ich
mich bereits seit Jahren gegen die Einführung des Herkunftslandprinzips
im Dienstleistungsbereich engagiert und wesentlich auch zur Information
in Österreich beigetragen. Ich arbeite seit einem Jahr besonders eng
mit der Berichterstatterin zusammen, um durch Änderungen des Entwurfs
der Kommission eine bessere Lösung für die Dienstleistungsfreiheit zu
finden. Derzeit versuchen wir mehrheitsfähige Kompromisse mit den
anderen Fraktionen zu verhandeln und die Abstimmungen zu ca. 2.000
Änderungsanträge gut vorzubereiten. Es geht nicht um eine simple
Ja/Nein-Abstimmung.
Wichtig wäre es, wenn Sie auf die österreichische Bundesregierung in
dieser Frage einwirken. Diese verteidigt im anderen gesetzgebenden
Organ der EU, dem Ministerrat, nach wie vor den Entwurf der Kommission!
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Maria Berger
Delegationsleiterin der SPÖ-Abgeordneten zum Europäischen Parlament
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Antwort:
Von: RESETARITS Karin ASSISTANT
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2005
An: Friedrich Stockhammer
Betreff: RE: Dienstleistungsrichtlinie neu
aufgerollt?
Sehr geehrter Herr Stockhammer!
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat zum Ziel, allen
Dienstleistungsanbietern europaweit das Berufsleben zu erleichtern.
Das finde ich deshalb sehr wichtig, weil der Sektor Dienstleistungen in
Europa auch in Zukunft sichere Arbeitsplätze schaffen wird, was wir von
den Sektoren Industrie und Landwirtschaft nicht mehr behaupten können.
Es ist deshalb von enormer Bedeutung, dass wir diesen Sektor stärken
und Geschäftstätigkeiten innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen
bzw. erleichtern.
Das ist der ursprüngliche Gedanke der sog. Bolkestein-Richtlinie. Und
diesen ursprünglichen Gedanken sollten wir nicht verlieren. Tausende
Änderungsanträge werden nun dafür sorgen, dass sämtliche Wünsche,
Beschwerden, Anregungen, Vetos der einzelnen Interessensgruppen
berücksichtigt werden. Ob die Dienstleistungsrichtlinie dadurch besser
wird, bezweifle ich persönlich. Aber das ist nun einmal der
demokratische Lauf der Dinge.
Was nun das sehr umstrittene Herkunftslandprinzip betrifft: Es wurde
deshalb angedacht, damit jeder Dienstleister die Gesetze seines Landes
einhält und nicht gezwungen ist, 25 verschiedene Gesetze zu
berücksichtigen. Es verhält sich also genau umgekehrt. Verwirrend kann
es für den Konsumenten werden, weil er in der Regel nichts von den
Bestimmungen eines anderen Landes weiß. Das stimmt theoretisch.
Praktisch sieht es jedoch anders aus.
Nehmen wir das Beispiel Versicherung. Sie schließen als Österreicher
eine britische Versicherung ab. Selbstverständlich wird Sie Ihr
Versicherungsberater über die britischen Bestimmungen aufklären, das
ist schließlich sein Job
Nehmen wir das Beispiel Maler und Anstreicher. Sie holen ein Angebot
von einem österreichischen Anbieter, weiters von einem tschechischen
und schließlich fragen Sie einen Bekannten, wie viel er ohne Rechnung
verlangt. Wahrscheinlich wird das Angebot der österreichischen Firma
das höchste sein, die Kosten des Schwarzarbeiters und der tschechischen
Firma werden sich in etwa die Waage halten. Wer gibt Ihnen nun eine
Gewährleistung und wie schaut diese aus? Im Fall des Schwarzarbeiters
bekommen Sie gar nichts, die tschechische Firma macht Ihnen ein Angebot
nach tschechischen Gesetzen. Wenn Ihnen dieses zu unsicher ist, werden
Sie wahrscheinlich den österreichischen Anbieter bevorzugen.
Die Dienstleistungsrichtlinie führt folglich nicht zu mehr
Schwarzarbeit sondern verringert sie, was erfreulich ist. Denn Pfusch
ist der Neoliberalismus des kleinen Mannes.
Hochspezialisierte Unternehmen und Unternehmen aus Niedriglohnländern
haben durch die Dienstleistungsrichtlinie einen Vorteil. Die
Konsumenten profitieren durch das erhöhte Angebot.
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse müssen natürlich ausgenommen
werden. Dazu zählen etwa die Bildung, die Gesundheit, die Kultur. Das
finde ich gut, ich lehne jedoch ab, dass auch das Glücksspiel
ausgenommen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch diesen Brief meinen Standpunkt näher
bringen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihre
Karin Resetarits
|
Antwort:
Von: LICHTENBERGER Eva
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2005
An:
Betreff: DL-Richtlinie
die konservativen haben den derzeitigen vorschlag von der Tagesordnung
herunter"gepresst", es gibt 1200 (!) abänderungsanträge von
abgeordneten - also eigentlich keine aktuelle fassung!
eva l.
|
Antwort:
Von: SWOBODA Johannes
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2005
An: Friedrich Stockhammer
Betreff: RE: Dienstleistungsrichtlinie neu
aufgerollt?
Sehr geehrter Herr Stockhammer,
vielen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf die Bolkenstein-Richtlinie.
Von Seiten unserer Delegation werden sämtliche Anfragen von Maria
Berger beanwortet, um eine einheitliche LInie in dieser schwierigen
Thematik zu wahren.
Ich gehe davon aus, dass sie von Maria Berger in Kürze ein
entsprechendes Schreiben erhalten werden.
Mit den besten Grüßen aus Brüssel
Heidrun Maier
Assistentin von MEP Hannes Swoboda
|
Antwort:
Von: SCHIERHUBER Agnes
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2005
An: Friedrich Stockhammer
Betreff: RE: Dienstleistungsrichtlinie neu
aufgerollt?
Vielen Dank für Ihr Interesse an europäischen Themen. Herr Abg. Othmar Karas, der für die ÖVP-Delegation Verantwortliche für diesen Bereich, wird Ihre E-Mail
gerne im Namen der ÖVP-Delegation beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Raser
-------------------------------------
Büroleitung:
Dipl.-Ing. Ulrike Raser
MEP Agnes Schierhuber
Europäisches Parlament
60, rue Wiertz, 8F243
B-1047 Brüssel
Tel.: 0032/2/28 45741
Mobil: 0032/477/414 470
Fax: 0032/2/28 49741
|
Mein 1. E-Mail an MEP
Von: Friedrich Stockhammer
Gesendet: Mittwoch, 05. Oktober 2005
An: Eva Lichtenberger; Johannes Swoboda; KARAS Othmar; Maria Berger;
PRETS Christa; RESETARITS Karin; SCHIERHUBER Agnes
Cc: Friedrich Stockhammer
Betreff: Dienstleistungsrichtlinie
neu aufgerollt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Infommationen zugesandt bekommen, dass die
"Dienstleistungsrichtlinie" wieder "auf den Tisch" kommt.
Was ist daran wahr? Wenn "ja" so ersuche ich Sie um Wahrung unserer
schwer erkämpften sozialen Rechte!!!! So wie der Entwurf der
Dienstleistungsrichtlinie aussah, ist dem Sozialdumping Tür und Tor
geöffnet.
Falls Sie einen Entwurf (bevorzugt in deutscher Sprache) des aktuellen
Vorschlags haben, so ersuche ich Sie um Zusendung!
Hier ein Auszug aus einem E-Mail:
--------------------------------------------------------------
BOLKESTEIN KOMMT ZURÜCK...
Der Präsident der Europäischen Kommission Barroso hatte seinerzeit
durchklingen lassen, dass der Vorschlag in die Schublade gewandert sei
- doch dem ist nicht so: Sie ist mit voller Kraft wieder zurückgekommen.
Und so ist der Richtlinienentwurf heute wieder Gegenstand
parlamentarischer Debatten. Er wurde abgelehnt oder zurückgezogen?
Schnee von gestern. In den Ausschüssen des Europäischen Parlaments
wurden zahlreiche Änderungsvorschläge vorgelegt.
So hat der Ausschuss
für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten auf seiner Sitzung am
11. Juli 2005 einen konstruktiven Bericht angenommen. Und es stehen
weitere entscheidende Abstimmungen an:
Die
Annahme des Berichts des Ausschusses für den Binnenmarkt ist ungefähr
für den 4. oder 5. Oktober vorgesehen. Die Debatte im Plenum des
Europäischen Parlaments wird für die Sitzung vom 24. bis 27. Oktober
dieses Jahres in Straßburg oder aufgrund der Komplexität der
Diskussionen vielleicht auch später erwartet.
Anschließend werden unsere jeweiligen Regierungen eine Stellungnahme
für den Rat
für Wettbewerbsfähigkeit am 28. und 29. November ausarbeiten.
Aus diesem Grund sind die vom Europäischen Parlament gesendeten Signale
von ungeheurer Wichtigkeit.
--------------------------------------------------------------
PS: Sie haben uns in der Sache "Softwarepatente" unterstützt, bitte tun
Sie dies auch in der Sache "Dienstleistungsrichtlinie"
PPS: Ich werde die aktuelle Diskussion wieder auf
http://www.stockhammer.at/netzpolitik/
veröffentlichen.
--
Liebe Grüsse, best regards,
Friedrich Stockhammer
http://www.stockhammer.at/
|
Aktuelles in Medien |
10
Gründe GEGEN die Dienstleistungsrichtlinie
10 Gründe GEGEN die
Dienstleistungsrichtlinie - Kurzfassung
Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Fr. Dr. Kamleithner
Renate, EU-Referentin der AK-OÖ
AK
WIEN - EU Dienstleistungsrichtlinie
Nr.9_Die_Dienstleistungsrichtlinie_der_EU (.PDF)
AK_Wien_EU_Sozialmodell_draft_nummer_4_a
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GRÜNE OÖ - Themen
- kampagne jetzt handeln! stoppt die eu-dienstleistungsrichtlinie!
2005-09-30 11:00
kampagne: jetzt handeln! stoppt
die eu-dienstleistungsrichtlinie!
Jetzt mitmachen!
STOPP!
Am 25. und 26. Oktober wird im EU-Parlament über die
EU-Dienstleistungsrichtlinie abgestimmt. Entgegen vieler
Beschwichtigungen sind die Auswirkungen auf die ArbeitnehmerInnen und
KonsumentInnen fatal.
Wir alle müssen daher die knappe Zeit nützen, um die österreichischen
EU-Abgeordneten nochmals mit den großen Gefahren der DLRL zu
konfrontieren und zu einer Ablehnung der Vorlage zu bewegen.
Wenn wir alle Hebel in Bewegung setzen, kann uns - wie bei der
Stopp-GATS-Kampagne - noch eine Verhinderung gelingen. Dazu bieten wir
folgende zwei Möglichkeiten an:
1) Einen Musterbrief per Post, Fax oder e-mail in adaptierter Form an die ParlamentarierInnen schicken (Musterbrief zum
downloaden: siehe unten)
2) Einen Brief, ein Fax oder eine e-mail an die EU-ParlamentarierInnen:
halte diese durch eine kurze persönliche Einleitung so individuell wie
möglich und füge einen der 10 Gründe gegen die Richtlinie (siehe
untenstehend) ein.
Diese Aktion wird unterstützt von:
OÖ Plattform gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie AK, ÖGB, KAB und
Betriebsseelsorge, Werkstatt für Solidarität und Frieden, AUGE, ATTAC,
Wirtschaftsverband, Volkshilfe, Sozialplattform, Grüne OÖ
Kurzinformation zur Europäische
Dienstleistungsrichtlinie
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (früher:
Bolkestein-Richtlinie) ist eine geplante EU-Richtlinie zur
Liberalisierung von Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt.
Der Vorschlag zielt darauf ab, dass Dienstleistungen den gesetzlichen
Bestimmungen des Herkunftslandes (Herkunftslandprinzip) unterliegen.
Als Dienstleistungen gelten z. B. Finanzdienstleistungen, soziale
Sicherungssysteme (Altenheime, Kinderbetreuung,
Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung), Müllabfuhr, Verkehrssysteme,
etc. Wenn zum Beispiel ein britischer Unternehmer seine
MitarbeiterInnen „dauerhaft“ nach Österreich entsendet, kommt das
britische Arbeits- und Sozialrecht zur Anwendung. Konkret heißt das:
keine Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, weniger Urlaub,
kein Kollektivvertrag, längere Arbeitszeiten usw.
BefürworterInnen der Richtlinie sind der Meinung, dass durch die
Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes Arbeitsplätze geschaffen
würden. Die Schaffung von schlecht bezahlten ‚Jobs’ – und auch die sind
ja nicht wirklich gesichert – ist keine volkswirtschaftlich sinnvolle
Strategie. Nicht nur darum, sind wir dagegen – die DL-RL hat noch viele
andere Facetten.
Weiter Infos auf untenstehenden Links:
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GRÜNE OÖ - Themen
- kampagne jetzt handeln! stoppt die eu-dienstleistungsrichtlinie! |
AK OBEROESTERREICH
- Europäische Union - Europa und die Arbeitnehmer |
AK
OBEROESTERREICH - Europäische Union - 10 Gründe GEGEN die
Dienstleistungsrichtlinie |
Angriff auf das Europäische Sozialmodell = Dienstleistungs-Richtlinie -
EU_Argumentarium.pdf |
AK
OBEROESTERREICH − Europäische Union - 9761.pdf |
Bolkestein - die EU-Dienstleistungsrichtlinie
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--attac.at- Das öffentliche--Kampf dem Bolkestein-Hammer
--attac.at- EU- Kampf der Bolkestein-Richtlinie--
--attac.at- 10 Gründe GEGEN
die Dienstleistungsrichtlinie--
--attac.at- Liste der
EU-ParlamentarierInnen-- |
Quelle:
--attac.at- 10 Gründe
GEGEN die Dienstleistungsrichtlinie--
10 Gründe GEGEN die
Dienstleistungsrichtlinie
Wir* sind gegen die Dienstleistungsrichtlinie,
* weil das Herkunftslandprinzip zu einem Unterbietungswettlauf bei
Arbeits-, Umwelt- und Konsumentenschutz-Standards führen wird.
(Kommt beispielsweise ein portugiesischer Dienstleister heute nach
Österreich, muss er weitestgehend österreichische Vorschriften
einhalten. Nach Inkrafttreten der Dienstleistungs-RL wird der Spieß
umgedreht. Der portugiesische Dienstleister hat für seine Tätigkeit in
Österreich portugiesisches Recht einzuhalten - in fast allen
Rechtsbereichen.)
* weil die öffentlichen Dienstleistungen noch weiter unter Druck
geraten werden.
* weil 25 Rechtsordnungen in einem Land zu Rechtschaos führen werden.
* weil die Kontrolle von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung
weiterhin vor Ort möglich sein muss - um effektiv zu sein.
* weil auch weiterhin der Kündigungs- und Entlassungsschutz, das
Krankengeld, die Möglichkeit einen Betriebsrat zu gründen, etc. sich
ausschließlich nach österreichischem Recht richten muss.
* weil LeiharbeiterInnen in Österreich dann ganz einfach ausschließlich
nach britischem oder griechischem Recht beschäftigt werden könnten.
* weil die zahlreichen Klein- und Mittelbetriebe der Billigkonkurrenz
aus dem EU-Ausland völlig schutzlos ausgeliefert werden.
* weil z.B. Abfallentsorger in Österreich nach dem Recht ihres
Herkunftslandes tätig werden dürfen und damit die hohen österreichischen Umweltstandards untergraben.
* weil VerbraucherInnen in schwedischer Sprache nach schwedischem Recht
in Schweden klagen müssen, wenn ein Produkt, das sie bei einer
schwedischen Firma gekauft haben, nicht funktioniert
* weil Qualität und Schutz der VerbraucherIinnen nur als Kosten und
Wettbewerbshindernisse gesehen werden.
* OÖ Plattform gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie
(AK, Attac, AUGE, KAB und Betriebsseelsorge, ÖGB, Werkstatt für
Solidarität und Frieden, Wirtschaftsverband, Volkshilfe,
Sozialplattform).
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Die Österreichische Volkspartei - Dienstleistungsrichtlinie |
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Stop Bolkestein !
Sign the Petition
AK
OBEROESTERREICH - DienstleistungsRichtlinie
AK und WK warnen vor den Folgen
der EU-Dienstleistungsrichtlinie
28.10.2004
Die geplante EU-Richtlinie über die Erbringung von Dienstleistungen im
Binnenmarkt führt unweigerlich zu einem ruinösen Wettlauf um die
niedrigsten Standards bei der Ausübung von Dienstleistungsgewerben
sowie von Arbeits-, Sozial- und Berufsausbildungsvorschriften. Davor
warnen Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer und fordern die Rücknahme
des Richtlinien-Entwurfs.
In Österreich könnte schon bald portugiesisches, litauisches oder
irisches Recht bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Anwendung
kommen. Geht es nach der EU-Kommission, soll künftig das
Herkunftslandprinzip gelten: Führt beispielsweise ein portugiesisches
Dienstleistungsunternehmen in Österreich einen Auftrag durch, muss es
nur das portugiesische Recht beachten.
In letzter Konsequenz würde das bedeuten, dass in Österreich 25
verschiedene Rechtsordnungen gelten. Das gibt die EU-Kommission auch
zu. Sie hält ausdrücklich fest, dass sie einen Wettbewerb der
unterschiedlichen Rechtssysteme einführen möchte.
Richtlinie gefährdet Österreichs Unternehmer/-innen und
Arbeitnehmer/-innen
Der Dienstleistungsbereich trägt rund 70 Prozent zum
Bruttoinlandsprodukt bei. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
hätte daher massive Auswirkungen auf das gesamte Wirtschaftsleben und
den Arbeitsmarkt. Einige der brisanten Folgen:
Anbieter von Dienstleistungen können als Firmensitz aus den 25
EU-Staaten jenen mit den niedrigsten Standards wählen und dann zu den
günstigen Herkunftslandbedingungen arbeiten. Dadurch müssen die hohen
österreichischen Standards – zum Beispiel bei Berufsausbildung oder
Gewerbebestimmungen – zum Teil gar nicht beachtet werden, zum Teil
werden sie ausgehöhlt, beispielsweise bei arbeits- und sozialrechtliche
Bestimmungen.
Arbeitet ein Beschäftigter aus dem EU-Ausland in Österreich, gehen
wichtige Kontrollmöglichkeiten verloren. Die Richtlinie sieht vor, dass
beispielsweise am Ort der erbrachten Leistung die Vorlage der
Sozialversicherungsunterlagen nicht verlangt werden darf. Auch
Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligungen dürfen nicht überprüft
werden. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung wird
so beinahe unmöglich. Besonders absurd ist dabei der Vorschlag in der
Richtlinie, die Verfolgung von Gesetzesverstößen eines
EU-Dienstleisters nicht dem Tätigkeitsland, sondern den Behörden seines
Herkunftslandes zu übertragen.
Die EU nimmt bewusst in Kauf, dass Berufszugangsregeln für
Dienstleister über die Binnengrenze jene begünstigt, die eine
schlechtere Qualifikation aufweisen als ihre Mitbewerber sie im
Erbringungsstaat nachweisen können. Die Richtlinie wird daher zu einem
Wettbewerb der niedrigsten Zugangsvoraussetzungen führen. Dies steht in
klarem Widerspruch zur Lissabon-Strategie, die auf Qualifikation und
Weiterbildung setzt. Das österreichische Berufsausbildungssystem würde
bei einem Qualitäts- und Qualifikationsdumping ihren Stellenwert
verlieren.
Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer fordern nachdrücklich, diese neue
EU-Richtlinie zurückzunehmen. Stattdessen sollen Maßnahmen zur
Koordinierung und Harmonisierung der Standards auf hohem Niveau gesetzt
werden.
Quelle (C) AK OÖ
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EU: Kampf
der Bolkestein-Richtlinie
Der scheidende EU-Kommissar für den Binnenmarkt hat der EU noch schnell
seinen Stempel aufgedrückt, und die EU könnte daran zerbrechen: Die
"EU-Richtlinie zu Dienstleistungen im Binnenmarkt" wird einen noch nie
gesehenen Wettbewerb um niedrigste Umweltauflagen, schlechteste
Arbeitsbedingungen und geringsten Schutz für die Menschen
auslösen. ...ff...
attac.at EU
Kampf der Bolkestein-Richtlinie
Quelle (C) attac.at attac Austria
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Links zum Thema die Folgen der EU-Dienstleistungsrichtlinie:
Deutschlandfunk - Campus & Karriere - EU-Dienstleistungsrichtlinie
Schröder fordert von EU besseren Arbeitnehmerschutz tagesschau.de
Breite Front gegen neues EU-Dienstleistungsgesetz tagesschau.de |
18.12.2004
Stop Bolkestein !
Sign the Petition
NO to a socially retrograde Europe
NO to an educationally regressive Europe
At the instigation of the former European Commissioner Frits
Bolkenstein (a Dutch liberal), a draft directive (European law) on the
free circulation of services within the European Union is currently
under discussion.
.... more Stop Bolkestein
! Stop Bolkestein ! Stop Bolkestein !
AK
OBEROESTERREICH - DienstleistungsRichtlinie
Stop
Bolkestein ! Stop Bolkestein ! Stop Bolkestein ! English
Stop Bolkestein - Stop
Bolkestein - Stop Bolkestein !
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SOSEUROPE.org
- save our social Europe !
SOLIDAR is an
independent international alliance of non-governmental organisations
(NGOs) who are involved in social service provision, international
co-operation, humanitarian aid and life-long learning, and are
historically linked to the free and d
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